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[Download] "Suizidalität - Erklärungsansätze und therapeutischer Umgang mit suizidalen Klienten" by Thomas Berger ~ eBook PDF Kindle ePub Free

Suizidalität - Erklärungsansätze und therapeutischer Umgang mit suizidalen Klienten

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eBook details

  • Title: Suizidalität - Erklärungsansätze und therapeutischer Umgang mit suizidalen Klienten
  • Author : Thomas Berger
  • Release Date : January 26, 2008
  • Genre: Medical,Books,Professional & Technical,
  • Pages : * pages
  • Size : 484 KB

Description

Ich möchte mich eingangs kritisch mit den Begriffen Selbstmord, Freitod, Suizid und Suizidversuch, Parasuizid, Selbsttötung, Selbsttötungsabsichten sowie Mitnahmesuizid, Doppelsuizid und Massensuizid auseinandersetzen, da meiner Ansicht nach das umgangssprachliche und wissenschaftliche Begriffsverständnis nicht immer übereinstimmen.

Der Begriff „Selbstmord“ suggeriert meiner Meinung nach, dass es sich hierbei um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand handelt es drängt sich die Frage auf, ob diese Auffassung auch wissenschaftlich haltbar ist. Laut Seyfried werden Suizidhandlungen im deutschen Sprachgebrauch erst seit Mitte des 17. Jahrhunderts als Selbstmorde bezeichnet, seit der Zeit also, in der Suizide am rigorosesten verurteilt wurden (vgl. Seyfried, 1995, S. 10). Das liegt meiner Meinung auch daran, dass zu dieser Zeit die Suizidanten von der christlich geprägten Gesellschaft allseits geächtet worden sind und deshalb als „Mörder“, bzw. als Selbstmörder stigmatisiert wurden, denen als gerechte Strafe ein christliches Begräbnis verweigert werden musste. Bei genauerer Betrachtung stellt man allerdings fest, dass sich der Selbstmordbegriff in sich selbst widerspricht, auch wenn er heute noch nach wie vor gebräuchlich ist.

Nach §211 StGB ist Mörder nämlich nur, „wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niederen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“ (§211StGB, in: Seyfried, 1995, S. 10). Zieht man diese strafrechtliche Definition von Mord heran, so wird deutlich, dass der Suizid wohl kaum als Straftat, und damit nicht als Mord im eigentlichen Sinne aufgefasst werden kann; zum einen scheiden Mordlust, sexuelle Begierde, oder Habgier als Beweggründe für Suizid aus. Ob jemand aus niederen Beweggründen heraus sich das Leben nimmt, muß jeder für sich mit seinen sittlichmoralischen Maßstäben beurteilen. Zum anderen ist es unmöglich, sich heimtückisch zu töten. Allerdings muß ich einräumen, dass auch grausame Suizide gelegentlich vorkommen ebenso wie gemeingefährliche Mittel durchaus mit im Spiel sein können, wenn man nur an die Verkehrsunfälle denkt, mit denen Selbsttötungen herbeigeführt werden und bei denen Unbeteiligte zu Schaden kommen. Inzwischen ist die Zahl derer, die sich auf diese Weise töten und dabei andere gefährden, wohl auch keine Randerscheinung mehr. Schließlich erscheint es auch nicht plausibel, mittels Suiziden Straftaten zu ermöglichen oder zu verdecken.


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